75 Jahre Grundgesetz und Privatschulfreiheit
Mai 2024
Heute wird die deutsche Verfassung, das Grundgesetz, 75 Jahre alt!
Grund für Stolz und Dankbarkeit: 75 Jahre Demokratie, Freiheit, Wohlstand und soziale Gerechtigkeit.
Wir freuen uns besonders auch über die 75 Jahre Privatschulfreiheit, die in Art.7 (4) GG festgehalten ist! Sie ist der Garant für Bildungsvielfalt, Elternwahlrecht und wichtige pädagogische und bildungspolitische Innovationen und Qualitäten.
Die Privatschulfreiheit muss, wie andere Verfassungsrechte auch, immer wieder neu gesichert und im Lichte der aktuellen Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung von Lernen und Lehren, des Lehrkräftemangels oder der energetischen Sanierung von Schulgebäuden politisch verhandelt werden.
Welche aktuellen Herausforderungen hierbei zu berücksichtigen sind, spiegelt die aktuelle Pressemitteilung unseres Dachverbandes. In" The Länd" haben die Privatschulen übrigens auch einen Platz in der Verfassung: In Artikel 14 der Landesverfassung wird der sog. Schulgeldausgleich geregelt, der es den privaten Schulen im Land ermöglicht, das Schulgeld niedrig zu halten.