Unser Mitglied Schloss-Schule Kirchberg: Unterrichtsausfall-Konzept
April 2023
Das Thema „Unterrichtsausfall“ ist nicht erst seit dem Ausbruch von Corona in aller Munde. Schon davor gingen Eltern dagegen auf die Barrikaden und wehrten sich gegen die ihrer Ansicht nach zu hohen Ausfallraten des Präsenzunterrichts – teilweise wurden damals sogar schon Klagen angekündigt. Dann kam die Pandemie und stellte das gesamte Schulsystem auf den Kopf. Doch auch jetzt rückt das Thema wieder verstärkt in den Fokus. Stellt sich die Frage: Ist Unterrichtsausfall nur ein Problem staatlicher Schulen? Wie gehen denn eigentlich Privatschulen mit der Thematik um? Das private Internatsgymnasium Schloss-Schule Kirchberg hat bereits vor neun Jahren und damit lange vor Corona damit begonnen, steigenden Unterrichtsausfallraten gezielt entgegenzuwirken und ein Unterrichtausfall-Konzept eingeführt.
Am privaten Internatsgymnasium Schloss-Schule Kirchberg konnten in den letzten drei Schuljahren mehr als 96% aller Schulstunden regulär durchgeführt werden. Also sowohl in den Zeiten des regulären Präsenzunterrichts als auch während der Fernunterrichtsphase zu Coronahochzeiten. Ein Spitzenwert. Tatsächlich wird an der Schloss-Schule für absolut jedes Schulfach die vorgeschriebene Pflichtstundenzahl erreicht. Doch woran liegt es, dass die Privatschule vergleichsweise selten bei Ausfällen von Lehrkräften andere Schulfächer unterrichten lassen oder den Kindern und Jugendlichen Betreuungsalternativen anbieten muss? „Die Verantwortlichen unserer Schule haben schon vor Jahren damit begonnen, zu überlegen, wie der Schulstundenausfall möglichst niedrig gehalten werden kann“, so Schulleiter Alexander Franz. „Fairerweise muss man natürlich zugeben, dass uns dabei als Privatschule zum Teil Möglichkeiten zur Verfügung stehen, die staatliche Schulen nicht oder nur zum Teil nutzen können. Da leide ich zum Teil mit den dortigen Verantwortlichen mit!“
Wichtig ist der Schloss-Schule dabei die Tatsache, dass die Schulstundenausfall-Thematik beileibe nicht nur über den Geldbeutel geregelt wird. Tatsächlich erhalten die Lehrerinnen und Lehrer der Schloss-Schule die gleichen Vergütungen wie die Kolleginnen und Kollegen an staatlichen Schulen und wenn die wirtschaftliche Situation es zulässt ein 13. Monatsgehalt – selbst eine Verbeamtung mit gleichzeitiger Beurlaubung in den Privatschuldienst ist möglich. Im Unterschied zu den staatlichen Schulen kann die Schloss-Schule jedoch, und das ist aus Sicht der Verantwortlichen entscheidend, selbst ihre Lehrkräfte suchen und einstellen. Sie muss gegebenenfalls notwendige zusätzliche Lehrkräfte eben nicht beim zuständigen Regierungspräsidium beantragen beziehungsweise sich diese aufwändig zuteilen lassen.
Dazu kommt, dass die Schloss-Schule ihre Wunschlehrer unter den Bewerbern völlig unabhängig von anderen Institutionen frei auswählen kann. Was eben wohl mindestens eine ebenso große Rolle spielt! „Unsere Erfahrung zeigt, dass sich eine dadurch realisierbare gute ‚Chemie‘ zwischen Bewerber*innen, Kollegium, Schüler*innen und Schule extrem positiv auf den Krankenstand auswirkt - ganz genauso wie unser Schloss-Schul-eigenes Auswahlverfahren, das neben der reinen Notensicht stets auch spezifische Soft Skills der an einer Anstellung interessierten Lehrkräfte mit berücksichtigt!“, so Schulleiter Alexander Franz. „Ziel ist eine möglichst hohe Eigenmotivation und eine ausgeprägte Identifikation mit der Schule“, so Franz weiter. Weil die Schloss-Schule die so wichtige Organisation der Kollegenhilfe nicht im Ungefähren belassen will, ist in den Standardarbeitsverträgen für alle Lehrkräfte ein sogenannter Deputats-Spielraum festgelegt. Dieser kann dann im Fall der Fälle für gegebenenfalls notwendige Vertretungsstunden verwendet werden. Vertretungsunterricht ist damit für das gesamte Kollegium klar geregelte Pflicht. Wodurch auch längere Vertretungsphasen – zum Beispiel bei Elternzeitvertretungen – gut beherrschbar sind. Die Schloss-Schule bringt also den grundsätzlich vorhandenen guten Willen der Beteiligten mit fairen Organisationsformen und Regelungen zusammen.
Das konkrete Vorgehen im Falle eines drohenden Stundenausfalls ist im Übrigen ebenfalls klar geregelt: Meldet sich eine Lehrkraft krank, werden deren Stunden mit höchster Priorität von Kollegen mit gleicher Fachkompetenz übernommen. Ist das aufgrund der kurzfristigen Personalsituation nicht möglich, wird eine Fachunterrichtsstunde durch eine andere klassenspezifische Fachunterrichtsstunde ‚ersetzt‘ – also zum Beispiel eine Deutschstunde durch eine Mathestunde. Und im weiteren Verlauf des Schuljahres wird dann in so einem Fall einfach wieder zurückgetauscht. Nur im absoluten Ausnahmefall, also falls diese beiden Vorrangregelungen nicht umsetzbar sind, übernimmt eine andere Fachkraft die Betreuung der Klasse und erarbeitet mit den Schülerinnen und Schülern zum Beispiel aktuelle Hausaufgaben. Fachstundenausfälle können dadurch in der Unterstufe zu 100% ausgeschlossen werden. In der Mittelstufe lässt sich zu 100% eine pädagogische Betreuung sicherstellen, in der Oberstufe werden entsprechende Arbeitsaufträge zur selbstständigen Bearbeitung verteilt. „Die Eltern sind von unserem Konzept überzeugt“, konstatiert Schulleiter Alexander Franz.
Tag des offenen Internats mit Führungen - Samstag, 17. Juni 2023 ab 12 Uhr!
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