Reform der Pflegeausbildung: Altenpflege muss stärker berücksichtigt werden

Juli 2015

Die Große Koalition plant die Zusammenlegung der drei Berufsausbildungen Gesundheits- und Kranken, Alten- sowie Kinderkrankenpflege noch in dieser Legislaturperiode. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e. V. (VDP) begrüßt eine Modernisierung der Pflegefachausbildungen, fordert aber gleichzeitig den Bereich der Altenpflege bei der Generalisierung stärker zu berücksichtigen. Nur so kann ein künftiger Notstand an Pflegefachkräften sowie ein Qualitätsverlust in der Ausbildung verhindert werden.

Hauptsächlich kleinere und mittelgroße Altenpflegeschulen sehen sich in ihrer Existenz bedroht, sofern die bundes- und landesrechtlichen Vorgaben zum neuen Pflegeberuf nicht ihre Anforderungen ausreichend berücksichtigen. Der VDP fordert deshalb die Vielfalt der Trägerlandschaft in der Pflegeausbildung zu erhalten. Pflegeschulen in freier Trägerschaft haben ein breites, über Jahrzehnte entwickeltes und bewährtes Ausbildungs-Know-how, das den Pflegeschülern und den Praxiseinrichtungen maßgeblich zugutekommt. Diese Ausbildungskompetenzen dürfen durch die Reform der Pflegeausbildung nicht verloren gehen. „Um von dem vorhandenen Wissen zu profitieren, müssen Bildungsträger bei der Auswahl ihre Auszubildenden enger mit eingebunden werden“, so Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des VDP.

Der VDP plädiert außerdem dafür, Vertreter von freien Schulträgern und Bildungseinrichtungen bei Verhandlungen zur Finanzierung der Ausbildung stärker zu involvieren. Nur so können die Kosten der schulischen Ausbildung realistisch eingeschätzt werden. Außerdem verhindert dies einen Preiskampf zwischen den Schulträgern und den Trägern der praktischen Ausbildung. Darunter würde die Ausbildungsqualität leiden, die entscheidend für die Sicherstellung einer hochwertigen pflegerischen Versorgung ist. Die Ausbildungsinhalte und die vorgesehenen Praxisanteile müssen deshalb den besonderen Anforderungen des Altenpflegeberufes gerecht werden. „Es ist zwingend erforderlich, die Kernkompetenz ‚Altenpflege‘ auch zukünftig in die Ausbildungsinhalte zu integrieren“, so Dietmar Schlömp.

Auch die fachlichen Mindestanforderungen, die an Pflegeschulen gestellt werden, müssen umsetzbar sein. Zu strikte landesrechtliche Regelungen an den gewünschten Abschluss sind einzuschränken. Außerdem müssen ausreichend lange Übergangsfristen in der Umstellungsphase eingeplant werden. Auch Vorgaben zur Schüler-Lehrer-Relation sollten die Besonderheiten kleinerer Schulen berücksichtigen. Eine Vollzeitstelle für zwanzig Auszubildende ist unrealistisch. „Nur wenn diese Punkte berücksichtig werden, kann die Reform der Pflegeausbildung dem Fachkräftemangel nachhaltig entgegenwirken“, so Dietmar Schlömp.

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