VDP Online-Seminar in 2 Teilen: Freie Bildungseinrichtungen als Auftraggeber im Vergabeverfahren am Beispiel DigitalPakt

Seminardaten

Beginn:

Mittwoch, 2. Dezember 2020, 14:00 Uhr

Ende:

Mittwoch, 9. Dezember 2020, 16:00 Uhr

Ort:

Online-Seminar: Details zur technischen Ausstattung entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Kurzbeschreibung

Referent: RA Stephan Finck Partner bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Der Beratungsschwerpunkt von Stephan Finck liegt in der Strukturierung, Planung und Umsetzung komplexer Immobilienprojekte und den damit verbundenen umfassenden Beratungsleistungen, insbesondere aus den Bereichen Architektenrecht, privates Baurecht und Vergaberecht.

Was Sie erwartet:

Teil 1 am 2.12.2020: DigitalPakt in Baden-Württemberg, Fördermittelanträge, Pädagogische Konzepte, Fördermittelberatungen.

Teil 2 am 9.12.2020: Vergaberecht und geförderte Projekte - Wann ist es zu beachten und wie sehen die Grundlagen aus?

Der DigitalPakt kommt. Die Steigerung der digitalen Kompetenz ist eine wesentliche Zukunftsaufgabe in der Bildung. Diese Aufgabe wird von Bund und Ländern gefördert. Die jeweiligen Schulträger werden die Fördermittel beantragen können.

Was hat das mit Vergaberecht zu tun? Die Förderbedinungen der meisten Förderprogramme sehen die Anwendung des Vergaberechts vor. Die Nichteinhaltung der Vorgaben des Vergaberechts kann bis zur Rückforderung bereits gewährter Fördermittel führen.

Selbst wenn eine Schule/ein Schulträger nicht regelhaft dem Vergaberecht unterworfen ist, führt die Verwendung von Fördermittel in die Anwendung der förmlichen Verfahren des Vergaberechts. Das kann alle Leistungsbereiche betreffen, von dem Bau neuer Schulgebäude, über die Speiseversorgung, die Beschaffung von Materialien, bis hin eben zur Beschaffung digitaler Arbeitsmittel. Förderung und Vergaberecht sind nur in den seltensten Fällen trennbar.

In unserem Online-Seminar stellen wir Ihnen einerseits einige wesentliche Grundlagen des Vergaberechts in einigen für Schulen besonders wichtigen Konstellationen dar und bereiten andererseits die Grundlagen und Rahmenbedingungen der Förderung im Rahmen des Digitalpakts auf.

Die beiden Veranstaltungstermine können nicht einzeln gebucht werden.

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